Hinweisgeberschutzgesetz

Wir bieten Ihnen hier eine Möglichkeit, Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien sowie eine Verletzung geltenden Rechts oder Ihrer Rechte als Arbeitnehmer/in vertraulich zu melden. Das Hinweisgeberschutzgesetz gibt den Rahmen dafür vor und verlangt von Unternehmen einer bestimmten Größe, dass ein sicherer Meldekanal angeboten wird, über den vertrauliche Meldungen abgegeben werden können, so dass die Identität des Hinweisgebenden geschützt ist. 

Wir haben sichergestellt, dass die durch die unter gegebene Meldekanäle (Formular oder telefonisch) eingehende Meldungen nur von einem engen Personenkreis sichtbar sind/empfangen werden und die Vertraulichkeit und der Datenschutz, wie insbesondere vom HinSchG gefordert, zu jeder Zeit eingehalten wird.


Hinweisgebende, die Bedenken in gutem Glauben melden, müssen keine benachteiligenden Maßnahmen befürchten und stehen unter dem Schutz von der Specht Gruppe sowie den geltenden Gesetzen. Wissentlich falsche oder irreführende Informationen können hingegen zu Konsequenzen führen.


Hinweisgeberschutzgesetz

**Falls Sie anonym bleiben wollen, besteht die Möglichkeit, einen Namen und eine E-Mail-Adresse anzugeben, die keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulässt. Es ist wichtig diese (anonyme) E-Mail-Adresse unbedingt im Formular anzugeben, damit wir Ihnen eine Rückmeldung zu Ihrer Meldung geben können!

Persönlich/telefonisch

Darüber hinaus können Sie unsere interne Meldestelle unter der Telefonnummer 0421/69208618 erreichen. Bei persönlicher Meldung bitten wir, einen Termin vorab telefonisch zu vereinbaren.

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